Es soll dem Bürokratieabbau dienen, das Unternehmensbasisregister. Ist das wirklich so?
Es ist beschlossen, ein Unternehmensbasisregister einzuführen. Unser derzeitiger Wirtschaftsminister Altmeier meint, dass dadurch Bürokratie abgebaut werden würde. Das neue Gesetzt dafür trägt den Namen: Unternehmensbasisdatenregistergesetzes (UBRegG). Nach dem Aufbau und der Einführung des Registers schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. So wird eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen ermöglicht. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).
Was meinst du, lieber Leser, liebe Leserin: Schafft dieses Gesetz den Bürokratieabbau?
Ein guter Nebeneffekt ist vielleicht, dass solche Straftaten, wie die CUMEX-Steuerhinterziehungen dann nicht mehr möglich sind. Aber sicher bin ich mir da nicht, denn das war ja eine Umsatzsteuermanipulation. Was meinst du?
Hier die Veröffentlichung des BMWi