Die Politiker haben eine Menge zu tun. Ständig ist es notwendig, etwas anzupassen. Nun wird der Gefahr für die kritische Infrastruktur mit einem neuen…
Ich weiß, dass zu Beginn der Pandemie schon alle möglichen Schreckensszenarien durchgespielt wurden. Und es gibt wohl Pläne, was im Falle eines Falles zu tun ist. Aber ich habe dies immer nur so am Rande mitbekommen. Heute habe ich die zweite Änderung für 2022 in meinem Posteingang, allerdings für Niedersachen. (Es muss geprüft werden, wie dies in anderen Bundesländern umgesetzt wird, könnte auch abweichend sein!) In 2021 waren es über 90 Änderungen. Schön, dass die Politik so aktiv und flexibel situationsspezifisch agiert.
Hier nun die Änderungen für Niedersachen, welche ich heute in meinem Posteingang habe:
Wegen erwarteter Personalausfälle durch Omikron –
Das niedersächsische Sozialministerium bringt Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz auf den Weg
Diese Allgemeinverfügung gilt von heute, 12. Januar 2022 bis zum 10. April 2022.
Die kritische Infrastruktur soll geschützt werden. Damit das Funktionieren der kritischen Infrastruktur gewährleistet werden kann, hat Niedersachsen z.B. in Arbeitsbereichen, die besonders mit der Bewältigung der Corona Pandemie konfrontiert sind und zur kritischen Infrastruktur gehören, Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden in einzelnen Wochen festgelegt. Die maximal mögliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden bleibt dabei unberührt. Dies ist nur ein kleiner Hinweis, bitte lest selbst.
Hier die gesetzlichen Regelungen und hier die Pressemitteilung. PS: Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung.